Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zur Herstellung von Medien und Printprodukten



Allgemeine Geschäftsbedingungen der additiv Media OG


ALLGEMEINES


1.1       Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der additiv Media OG (im Nachfolgenden auch „Verkäufer“ genannt), erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

1.2       Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise der additiv Media OG verstehen sich sofern nicht anders angegeben, ab Werk. Sie schließen die Versandverpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht mit ein.

1.3       Der Auftraggeber stellt der additiv Media OG alle für die Herstellung erforderlichen Unterlagen (z.B. DLTs, Labelfilme, Master Replikas, Proofs etc.) kostenlos, entsprechend den vorgegebenen Spezifikationen und zwar ausschließlich als legale – i.b.a. Inhalt und Rechte – Duplikate zur Verfügung. Bei Verlust oder Beschädigung dieser Unterlagen haftet die additiv Media OG maximal in Höhe der Materialkosten. Die additiv Media OG überprüft die vom Kunden/Käufer angelieferten Produktionsunterlagen nicht. Zu dieser Überprüfung ist der Käufer verpflichtet. Alle zur Ausführung eines Auftrages hergestellten Gegenstände (z.B. Glasmaster, Stamper etc.) verbleiben im Eigentum der additiv Media OG, auch wenn der Kunde die Kosten für deren Herstellung trägt.

1.4       Die von der additiv Media OG zur Produktherstellung und Ausführung des Auftrages eingesetzten Betriebsgegenstände und hergestellten Produktionsgegenstände (z.B. Filme, Proofs, Druckplatten, Siebe, Matrizen, Replikas, Glasmaster, Stamper etc.) bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum der additiv Media OG und werden nicht ausgehändigt. Berechnet wird dennoch nur die Leistung zur Herstellung des Produktionsgegenstandes, der Gegenstand selbst verbleibt im Eigentum der additiv Media OG.

1.5       Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, bedingt durch neu eingereichte Produktionsunterlagen, einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes, werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.

1.6       Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst werden, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Diese Gegenstände bleiben ebenso Eigentum der additiv Media OG.

1.7       Die additiv Media OG hat das Recht, die Firmenbezeichnung oder einen sonstigen Hinweis auf die Herkunft bzw. Hersteller des Produktes (z.B. bei Medienproduktionen auf dem Datenträger oder dem Innenring) zu vermerken sowie eine Gravur bei einer Schallplatte vorzunehmen. Dazu ist zu beachten, dass ohne einen EAN-39-Barcode im Innenring eine Identcheck Prüfung durch die Druckmaschine nicht möglich ist und somit keine elektronische Prüfung der Discs erfolgen kann.


LIEFERBEDINGUNGEN


2.1       Die additiv Media OG ist zu Teillieferungen und/oder -leistungen berechtigt. Grundsätzlich wird stückgenau geliefert. Produktionsbedingt können Unterlieferungen entstehen, welche natürlich nicht verrechnet werden. Ein Anspruch auf exakte Stückzahlen ist nicht möglich bzw. besteht nicht.

2.2       Zugesagte Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Für eventuelle Folgeschäden, die dem Kunden durch einen Lieferverzug entstehen haftet die additiv Media OG nicht. Ein zugesicherter Liefertermin ist nicht als Vereinbarung von Fixgeschäften/-terminen anzusehen. Alle von uns genannten Liefertermine verstehen sich als voraussichtlich abgehende Liefertermine und sind somit juristisch unverbindlich.

2.3       Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Maschinenausfall usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

2.4       In solchen Fällen tritt weder für die additiv Media OG Lieferverzug noch für den Käufer Annahmeverzug ein. Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen steht der additiv Media OG das Recht zu, -schadensfrei- ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

2.5       Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

2.6       Schadensersatzansprüche des Käufers oder Ansprüche aus Deckungskäufen oder dergleichen wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen. Gerät die additiv Media OG mit der Leistung in Verzug, so hat der Käufer -schriftlich- eine angemessene Nachfrist zu setzen, bevor er Rechte aus Lieferverzögerungen herleiten kann.

2.7       Der Versand erfolgt stets, auch bei frachtfreier Lieferung, auf Gefahr des Käufers. Wünscht der Käufer Eil- oder Expressversand oder Versicherung der Ware, so gehen etwaige Mehrkosten zu Lasten des Käufers. Die Gefahr eines Verlustes oder einer Beschädigung der Waren auf dem Transport, ebenso Einwirkungen gleich welcher Art von höherer Gewalt, Transportsperren, und dergleichen gehen zu Lasten des Käufers. Die Versandart, der Transportweg, sowie das geeignete Verpackungsmaterial wird ausschließlich von der additiv Media OG bestimmt. Eine Haftung für die additiv Media OG ist grundsätzlich ausgeschlossen.

2.8       Gefahrenübergang: Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.


ZAHLUNGSBEDINGUNGEN


3.1       Der Käufer verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bereits bei Vertragsabschluss. Die Gewährung eines Zahlungsziels muss vereinbart werden. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung anerkannt. Grundsätzlich wird eine positive Bonität beim Kunden vorausgesetzt. Tritt jedoch nach   Vertragsabschluss in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung respektive Veränderung ein, durch die die vollständige Bezahlung des Kaufpreises gefährdet wird, so kann der Verkäufer Vorausleistung des Kaufpreises verlangen.

3.2       Bei der Einräumung eines Zahlungsziels, sind die Rechnungen des Verkäufers 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Ein Skontoabzug wird von uns nicht akzeptiert. Die zuviel in Abzug gebrachten Beträge werden zurückgefordert. Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit in Frage zu stellen, so werden alle Forderungen sofort fällig. Bereits bestätigte Zahlungsziele werden dann hinfällig. In der Folge kann die additiv Media OG eine Auslieferungssperre für bereits bestehende Aufträge aussprechen.

3.3       Wechsel und Schecks werden von uns nicht akzeptiert.

3.4       Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Mengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür eine Vorauszahlung oder eine Bankbürgschaft verlangt werden.

3.5       Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Zudem können Mahngebühren und Spesen anfallen. Der Nachweis eines höheren Schadens ist zulässig. Im Falle des Zahlungsverzuges auch nur einer Rechnung steht der additiv Media OG das Recht zu, die sofortige Zahlung aller offenen – auch der noch nicht fälligen – Rechnungen zu verlangen.

3.6       Aufrechnung sowie Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber dem Zahlungsanspruch sind ausgeschlossen. Es sei denn, dass die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

3.7       Der Käufer ist verpflichtet der additiv Media OG etwaige Änderungen bzgl. seiner Firmierung, Firmensitzes, Inhaberverhältnisse, Bonität, etc. umgehend mitzuteilen. Etwaige Kosten zur Aktualisierung der oben aufgeführten Punkte trägt der Käufer. Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld umgehend fällig zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, alle Änderungen bzgl. seiner Bonität umgehend der additiv Media OG anzuzeigen.


EIGENTUMSVORBEHALT


4.1       Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung -aller aus den Verkäufen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer entstehenden Forderungen- Eigentum der additiv Media OG. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, so ist er zur vorbehaltslosen Herausgabe der kompletten und unversehrten Ware verpflichtet. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung des jeweiligen Forderungssaldos.

4.2       Der Käufer ist berechtigt, die angelieferte Ware im normalen Geschäftsgang zu verarbeiten und in unverarbeitetem oder verarbeitetem Zustand zu veräußern. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Dem Käufer ist die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung von Waren, die im Vorbehaltseigentum des Verkäufers stehen, nicht   gestattet. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für die additiv Media OG vor, ohne dass für letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht der additiv Media OG gehörenden Waren, steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu.

4.3       Erwirbt der Käufer in Folge von Be- oder Verarbeitung das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Käufer zugleich dem Verkäufer im Verhältnis   des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt. Veräußert der Käufer unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware des Verkäufers unverändert, be- oder verarbeitet, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur Tilgung aller gegen ihn bestehenden Forderungen des Verkäufers die   ihm aus solchen Verkäufen entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab. Die additiv Media OG nimmt die Abtretung hiermit an. Auf Verlangen hin ist der Käufer verpflichtet, der additiv Media OG die zur Geltendmachung ihrer Rechte erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Der Käufer wird ermächtigt, solche Forderungen einzuziehen, verpflichtet sich aber die , die eingezogenen Beträge sofort an die additiv Media OG abzuführen. Die additiv Media OG verpflichtet sich, die nach vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Käufers nach seiner Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert 20% der zu sichernden Forderungen übersteigt.

4.4       Der Käufer hat der additiv Media OG über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter, über die Vorbehaltsware oder über die im Voraus abgetretenen Forderungen unverzüglich, schriftlich zu unterrichten. Der Käufer ist verpflichtet alle notwendigen Unterlagen für eine Intervention sofort herauszugeben. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.


ANZEIGE- BZW. RÜGEPFLICHT BEI SACHMÄNGELN


5.1       Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert; die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Produkte. Der Empfänger hat jedoch stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

5.2       Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel (insbesondere Transportschäden) sind der additiv Media OG nach Eingang der Ware beim Kunden oder der von ihm bestimmten Ablieferungsstelle unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von einer Woche, schriftlich unter Beifügung eines Ausfallmusters der reklamierten Ware, anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Ware, die be-, ver- oder weiterverarbeitet worden ist, kann nicht mehr beanstandet werden. Werden Änderungen an den Produkten vorgenommen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als genehmigt.

5.3      Bei berechtigten Beanstandungen wird die additiv Media OG die Ware zurücknehmen, sie umtauschen oder dem Kunden einen Preisnachlass einräumen. Es muss vorab mit der additiv Media OG die Abholung der Ware und die Art der Beförderung besprochen werden. Die Haftung der additiv Media OG für Schäden aus der Lieferung mangelhafter Ware oder für Falschlieferung ist der Höhe nach auf den Kaufpreis des verbrauchten Teils der beanstandeten Lieferung beschränkt.   Weitergehende Ansprüche irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.

5.4       Lässt der Kunde die Ware bei der additiv Media OG auf Lager nehmen, so laufen die vorstehenden Fristen von dem Empfang der Rechnung an, die von der additiv Media OG über die Ware erteilt wurde. Die additiv Media OG ist verpflichtet, dem Kunden die Möglichkeit zur Untersuchung der auf Lager genommenen Ware zu geben.

5.5       Farbabweichungen berechtigen den Kunden nicht zur Ablehnung der Annahme bzw. zum Rücktritt des Auftrages. Die Farbabweichung stellt keine Wertminderung dar. Da es sich bei den Trägermaterialen um organische und chemische Werkstoffe handelt (z.B. Papier, Karton, Kunststoff, Gewebe usw.) kann es hierbei zu Abweichungen bei den Maßen, der Grammatur und dem Druck, im Vergleich zu den Spezifikationen kommen. Um Unstimmigkeiten bzgl. der einzelnen Filmdateien zu vermeiden, setzen wir hochauflösende, geschlossene pdf – Dateien voraus. Farbverbindlich sind lediglich analoge Chromalinproofs, welche für bestimmte Produkte unter vorheriger Vereinbarung angeliefert werden können.

5.6       Die in unseren Publikationen (Katalog, Internet etc.) angegebenen Farbbezeichnungen und Größenangaben unterliegen keinen Normen. Rückschlüsse auf bestimmte Abmessungen oder Farbvorstellungen sind aufgrund dieser Angaben nicht möglich.

Auf der Plattform merch.additivmedia.com der additiv Media OG können selbst innerhalb einer Marke unterschiedliche Artikel (z.B. Poloshirt und T-Shirt) bei gleicher Größenangabe unterschiedliche Abmessungen haben. Insbesondere bei sog. Slim-Fit/Body-Fit-Shirts müssen die Größenläufe nicht mit den Unisex-Artikeln der gleichen Marke übereinstimmen. Ähnliches gilt für Damen- und Herrenshirts des gleichen Herstellers. Es ist selbstverständlich, dass Damenshirts anders geschnitten sind als die entsprechenden Herrenshirts obwohl die Größenangabe völlig identisch ist. Dieselbe Farbbezeichnung kann bei unterschiedlichen Marken oder auch unterschiedlichen Artikeln einer Marke anders aussehen. Dieses Problem lässt sich auch nicht durch die im Katalog abgedruckten Farbbalken lösen. Jeder abgedruckte Farbbalken im Katalog erscheint unter verschiedenen Lichtquellen anders und eine Textilfarbgebung zu 100% im Papierdruck darzustellen ist nahezu unmöglich. Abweichungen in Größe und Farbe begründen deshalb in der Regel keine Mangelansprüche. Ihr Rückgaberecht bleibt davon selbstverständlich unberührt. Eindringlich hingewiesen werden soll hier auch darauf, dass jeder Textilartikel aus Baumwolle bzw. Baumwoll- Polyestergemisch vor dem ersten Tragen gewaschen werden muss. Aufgrund der (völlig unbedenklichen und ungefährlichen) chemischen Rückstände bei Textilien kann bei es bei sofortigem ungewaschenen Tragen insbesondere unter UV-Einwirkung zu chemischen Reaktionen zwischen Körperschweiß und den Rückständen kommen. Die dadurch entstehenden Farbbeeinträchtigungen bleiben auch nach späteren Wäschen bestehen. Beanstandungen bzw. Reklamationen hierfür sind in der Regel ausgeschlossen.

5.6.1    Die Rücksendung neuwertiger, unveredelter Textilien und Werbeartikel wird unter den in Punkt 5.6.2 und 5.6.3 genannten Voraussetzungen dann akzeptiert, wenn die Lieferung nicht länger als vier Wochen zurückliegt. Werkseitig einzelverpackte Hemden und Blusen können nach dem Auspacken nicht zurückgenommen werden. Kundenseitig veredelte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen, es sei denn, die Ware weist einen versteckten Mangel auf, welcher vor der Veredelung nicht feststellbar war. Bitte beachten Sie dazu Punkt 5.2.

5.6.2.   Ist der Grund der Rücksendung ein Lieferantenfehler, holen wir die Ware bei Ihnen ab. Die Abholung kann telefonisch, per Fax oder per Email angefordert werden. Möglich ist auch die Rücksendung der Ware durch Sie. Die Kosten für die Rücksendung werden von uns übernommen, sofern sie die Kosten einer Abholung nicht überschreiten. Nach der Bearbeitung der Retoure erhalten Sie eine Gutschrift über den Warenwert inklusive aller Versandkosten ohne Abzug.

5.6.3.   Liegt kein Lieferantenfehler vor, senden Sie uns die Ware bitte auf ihre Kosten zu. In diesem Fall erhalten Sie nach Bearbeitung der Retoure eine Gutschrift über den Warenwert abzüglich 25% Handlingskosten, mindestens aber abzüglich 10,00 EUR je ursprünglicher Lieferung. Versandkosten werden in diesem Fall nicht gutgeschrieben. Sofern wir in abgesprochenen Ausnahmefällen abweichend von der Regelung in Punkt 5.6.1 auch ausgepackte Hemden und Blusen zurücknehmen, betragen die Handlingskosten für diese Artikel 50%.

5.7       Für vom Kunden bereitgestellte Trägermaterialien übernehmen wir keinerlei Garantie auf Haltbarkeit und die Qualität der Bedruckung sowie sonstiger Veredelungen oder Weiterverarbeitungen. Dies ist produktionstechnisch bedingt und stellt deshalb keinen Reklamationsgrund dar.

5.8       Bei fristgerechter und berechtigter Beanstandung hat die additiv Media OG nach Ihrer Wahl das Recht zur Ersatzlieferung mit erneuter Lieferfrist, zur Rücknahme der Ware gegen Gutschrift oder zur Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen. Die Verjährung tritt innerhalb eines Monats nach Ablehnung der Mängelrüge durch die additiv Media OG ein.

5.9       Bei allen Sonderposten ist ein Rückgaberecht ausgeschlossen, bei Ware zweiter Wahl beschränkt   sich dieses darauf, dass Ausschussware geliefert sei. Rücksendungen nachweislich von der additiv Media OG gelieferter Ware dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen.


GEWÄHRLEISTUNG


6.1       Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

6.2       Bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden.

6.3       Etwaige Empfehlungen der additiv Media OG hinsichtlich der Einsatzfähigkeit der gelieferten Waren sind unverbindlich. Sie sind zwar das Ergebnis gewissenhafter Prüfungen, können jedoch bei der Vielseitigkeit der Anwendungen und der Arbeitsweise nur als Richtwerte gelten. Eine Gewähr für den Einzelfall kann daher nicht übernommen werden. Der Käufer ist verpflichtet, in jedem Fall vor Beginn der Weiterverarbeitung die Ware zu prüfen. Der Käufer hat sich davon zu überzeugen, dass die Ware für den vorbestimmten Verwendungszweck geeignet ist. Der Käufer und die additiv Media OG sind sich darüber einig, dass es nach Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler und Viren   unter allen Anwendungsgebieten völlig auszuschließen. Die additiv Media OG ist nicht für den korrekten Einsatz der Ware durch den Kunden, für die Datensicherung und dafür, dass die Software auf dem vorgesehenen Computersystem lauffähig ist, verantwortlich. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

6.4       Anstelle des Rechts des Käufers auf Wandlung oder Minderung wird ein Recht auf Nachbesserung vereinbart. Soweit sich der gelieferte Gegenstand außerhalb des Sitzes des Verkäufers befindet, werden Transportkosten, Wegkosten und Porto nicht getragen. Es bleibt der additiv Media OG aber vorbehalten, statt Nachbesserungen, Ersatzlieferung zu leisten.

6.5       Keinerlei Gewährleistung wird für Fehler übernommen, die durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, unrichtigen Gebrauch, fehlerhaften Anschluss oder Fremdeinwirkung entstanden sind.



7.1       Die Prüfung, ob der von uns herzustellende Datenträger oder Druck gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt oder gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts verstößt, ist Pflicht des Auftraggebers! Er hat sämtliche hiermit verbundenen Kosten selbst zu tragen. Wir sind zur selbständigen Prüfung dieser Fragen auf Kosten des Auftraggebers berechtigt, wenn die von ihm an uns weitergereichten Informationen lückenhaft sind oder Zweifel bestehen lassen und der Auftraggeber auch auf unser Anfordern die Lückenhaftigkeit oder Zweifel nicht beseitigt.

7.2       Der Auftraggeber übernimmt eine vom Verschulden unabhängige Garantie dafür, dass die Datenträger mit gewerblichen Schutzrechten und dem Wettbewerbsrecht in Einklang stehen. Er hat Nachweise über seine Berechtigung zur Herstellung und Verbreitung der Datenträger unaufgefordert und fristgerecht vorzulegen, soweit dies der Natur der Sache nach möglich ist.

7.3       Der Auftraggeber verpflichtet sich darüber hinaus, die von uns ausgehändigten Fragebögen zu gewerblichen Schutzrechten und wettbewerbsrechtlichen Fragen auszufüllen. Wir sind zur Auftrags-ausführung erst dann verpflichtet, wenn uns dieser Fragebogen vollständig ausgefüllt zugestellt wurde und sämtliche Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes und des Wettbewerbsrechts, die   für uns haftungsrechtliche Folgen haben können, durch Einholung der erforderlichen Auskünfte (z.B. Nachfragen bei Schutzrechtsinhabern, bei Verwertungsgesellschaften und Einholung von Rechtsrat) geklärt sind. Verschiebt sich hierdurch der ursprünglich vereinbarte Liefertermin um mehr als vier Wochen, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Auch dann trägt der Käufer die für die Nachforschungen und Einholung von Rechtsrat erforderliche Kosten. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung beruhen.


ARCHIVIERUNG


8.1       Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Master zur Replikation, Filme oder ähnliche Gegenstände werden von uns i.A. nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über   den Zeitpunkt der Auslieferung der auftragsgemäßen Ware an den Auftraggeber oder seinen Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Ein allgemeines Anrecht auf Einlagerung besteht grundsätzlich nicht.

8.2       Sollen die unter 8.1 genannten Gegenstände für die Dauer der Archivierung versichert werden, so hat der Besteller dies selbst zu besorgen bzw. uns explizit anzuzeigen. Unsere Haftung i.b.a. eingelagerte Gegenstände/Unterlagen beschränkt sich ausschließlich auf grobe Fahrlässigkeit.

8.3       Rückgaben der unter 8.1und 8.2 genannten Materialien sind nur mit dem Einverständnis der additiv Media OG möglich. Für die zurückzugebenden Waren wird nur der Zeitwert, jedoch nicht der Rechnungswert unter Abzug der Kosten für Neuaufmachung und einer Bearbeitungsgebühr,   gutgeschrieben, soweit die Rückgabe nicht auf Grund einer berechtigten Reklamation erfolgt. Mit   der Aushändigung dieser Materialien erlöschen sämtliche Reklamations- und Haftungsansprüche des Käufers gegenüber der additiv Media OG.

8.4       Die unter Punkt 1.4 aufgeführten Unterlagen und Gegenstände ausgenommen Drucksachen – werden ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für eventuelle Nachbestellungen für einen unbestimmten Zeitraum aufbewahrt. Sollte der Kunde einen gegenteiligen Wunsch äußern, muss dies ausdrücklich und schriftlich erfolgen sowie von der additiv Media OG bestätigt werden.


ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND / TEILNICHTIGKEIT


9.1       Für diese Geschäftsbedingungen und gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das österreichische Recht. Die Bestimmungen des EU-Kaufrechts finden keine Anwendung.


9.2       Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt das Landesgericht Innsbruck als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten vereinbart.

9.3       Sollten diese AGBs oder einzelne Absätze derselben, ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Anpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.